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Fachgebiete

Arbeitsrecht

 

Schwerpunkt ist die Vertretung von Arbeitnehmern bei

 

  • der Abwehr von Kündigungen

  • Vereinbarungen von Abfindungen

  • der Durchsetzung von Lohnforderungen

  • der Entfristung von Arbeitsverhältnissen

  • Erstellung und Änderung von Arbeitszeugnissen

  • Änderung von Arbeitsverträgen, z.B. Versetzungen

 

Schwerpunkt bei der Vertretung von Arbeitgebern ist vor allem die Beratung vor Ausspruch von Kündigungen, bei der Durchführung von Umstrukturie-rungen, bei der Mitbestimmung durch den Betriebsrat und bei Forderungen von Arbeitnehmern.

Beamtenrecht

 

Die Betreuung und Vertretung von Beamten erfolgt zunächst bei Versetzungen und Umsetzungen, bei sogenannten Zwangspensionierungen und bei Beförderungsrechtsstreitig-keiten.

 

Bei längeren Erkrankungen des Beamten kann sich die Behörde schon recht bald zur vorzeitigen Versetzung des Beamten in den Ruhestand entschließen.

Hier sollte sich der Beamte an einen Anwalt wenden, wenn eine solche behördliche Absicht wahrscheinlich ist und erst recht, wenn Anzeichen dafür bestehen.

 

Diskriminierung

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Schon seit vielen Jahren treten in Arbeitsprozessen Diskriminierungen bzw. Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Arbeitnehmern auf.

Wenn diese Verstöße eine besondere Intensität bzw. ein größeres Ausmaß annehmen, wird auch von Mobbing gesprochen. Da die Begehungsformen sehr unterschiedlich sind und es leicht zu Erkrankungen der Betroffenen kommt, ist eine möglichst frühzeitige Betreuung der Mandanten erforderlich, die über die juristische Vertretung hinausgeht.

 

Durch das im Jahr 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für spezielle Diskriminierungen (z.B. aus Gründen des Alters, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der Behinderung) den Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten gegeben worden, solche Benachteiligungen zu beseitigen oder zu verhindern.

 

Hauptsächlich werden diese Ansprüche mit Entschädigungsforderungen realisiert

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Eingruppierung

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Soweit ein Tarifvertrag auf den Arbeits-vertrag Anwendung findet, ist die Vergütung in den tariflichen Vorschriften geregelt.

 

Besonders kompliziert sind diese Regelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Deshalb ist es sowohl für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber außerordentlich schwierig festzustellen, ob die vorgenommene Eingruppierung rechtswirksam ist.

 

Ebenso schwierig ist die Durchsetzung der Höhergruppierung und der Rückgruppierung auf dem Klagewege.

 

Rechtsanwalt Schmidtgen ist auf diesem Rechtsgebiet seit langem und erfolgreich tätig.

Sozialrecht

 

Mit der Beendigung eines Arbeits-verhältnisses ist oftmals die weitere Vertretung des Arbeitnehmers gegenüber der Arbeitsverwaltung erforderlich.

 

Wenn das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gesundheitliche Ursachen hat, bestehen Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung oder sogar dem Rentenversicherungsträger, wenn ein Rentenantrag gestellt ist.

 

Insbesondere bei der Ablehnung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten ist die anwaltliche Unterstützung bei der weiteren Verfolgung der Ansprüche sinnvoll.

 

Generell sind die sozialrechtlichen Vorschriften sehr kompliziert und die von den Ämtern verfassten Schriftstücke schwer verständlich, so dass schon von daher eine anwaltliche Unterstützung geboten ist.

 

Betriebsrat

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In der Auseinandersetzung der Betriebs-partner ist die Beratung des Betriebsrates erforderlich, da die Arbeitgeber zumeist über das juristische Know-how verfügen.

 

Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Rechte des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle durchzusetzen.

 

Dies wird von Rechtsanwalt Schmidtgen an der Seite von Betriebsräten ebenfalls realisiert, wenn er vom Betriebsrat als Beisitzer in Einigungsstellen bestimmt wird.

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